Eine gesundheitsbezogene Angabe kann nur verwendet werden, wenn sie auf der europäischen Liste der zugelassenen Angaben steht. Die folgenden Ansprüche wurden genehmigt:


• ALA trägt zur Aufrechterhaltung des normalen Blutcholesterinspiegels bei. Die wohltuende Wirkung wird mit einer täglichen Einnahme von 2 Gramm erreicht.

• DHA Beiträge zur Erhaltung der normalen Sehkraft. Die positive Wirkung wird mit einer täglichen Einnahme von 250 mg erzielt.

• DHA Beiträge zur Aufrechterhaltung der normalen Gehirnfunktion. Die positive Wirkung wird bei einer täglichen Einnahme von 250 mg EPA und DHA zusammen erreicht.

• DHA trägt zur Aufrechterhaltung normaler Triclyceridspiegel im Blut bei. Die wohltuende Wirkung wird bei einer täglichen Einnahme von 2 Gramm oder EPA und DHA zusammen erreicht. Die zusätzliche tägliche Aufnahme von EPA und DHA sollte 5 Gramm nicht überschreiten.

• EPA und DHA tragen zur normalen Funktion des Herzens bei. Die positive Wirkung wird bei einer täglichen Einnahme von 250 mg EPA und DHA zusammen erreicht.

• DHA und EPA tragen zur Aufrechterhaltung eines normalen Blutdrucks bei. Die wohltuende Wirkung wird bei einer täglichen Einnahme von 3 Gramm EPA und DHA zusammen erreicht. Die zusätzliche tägliche Aufnahme von EPA und DHA sollte 5 Gramm nicht überschreiten.

• DHA und EPA tragen zur Aufrechterhaltung normaler Triglyceridspiegel im Blut bei. Die wohltuende Wirkung wird bei einer täglichen Einnahme von 2 Gramm EPA und DHA zusammen erreicht. Die zusätzliche tägliche Aufnahme von EPA und DHA sollte 5 Gramm nicht überschreiten.


• Anspruch des Kindes: Essentielle Fettsäuren sind für das normale Wachstum und die Entwicklung von Kindern erforderlich. Dieser Anspruch ist in der Verordnung Nr. 376/2010. Bedingung: Information an die Verbraucher, dass die positive Wirkung bei einer täglichen Einnahme von 2 Gramm ALA und einer täglichen Einnahme von 10 Gramm Linolsäure erzielt wird.

• Anspruch des Kindes: DHA-Aufnahme Beiträge zur normalen Sehentwicklung oder Säuglinge bis zum Alter von 12 Monaten. Dieser Anspruch ist in der Verordnung Nr. 440/2011. Bedingung: Information an Verbraucher, dass die positive Wirkung bei einer täglichen Einnahme von 100 mg DHA erzielt wird.

Wenn der Antrag für Folgeformeln verwendet wird, sollte das Fett 0,3% DHA enthalten.

• Anspruch des Kindes: Die Einnahme von DHA durch die Mutter trägt zur normalen Entwicklung der Augen und der stillenden Säuglinge bei. Dieser Anspruch ist in der Verordnung Nr. 440/2011. Bedingung: Informationen für schwangere Frauen und stillende Frauen sind die positive Wirkung von DHA DI zusätzlich zu ADI * für erwachsene Omega-3-Fettsäuren (250 mg DHA und EPA). Die Forderung darf nur 200 mg DHA betragen.